
Asphalt und Straßenaufbruch
Straßen, Wege und andere Verkehrsflächen müssen regelmäßig gepflegt, instand gehalten und in manchen Fällen auch erneuert werden. Bei solchen Maßnahmen kann durchaus Asphalt- und Straßenaufbruch entstehen. Diese oberen Schichten des Bodens müssen wie andere Abfälle fachgerecht sortiert und entsorgt werden.
Damit nichts auf der Strecke bleibt
Die Aufbereitung geeigneter Fraktionen vom Straßenaufbruch kann Primärbaustoffe ersetzen. Belastete oder nicht geeignete Materialien führen wir den dafür vorgesehenen Entsorgungswegen zu.
Werden Straßenbeläge ausgebaut, müssen sie zunächst nach entsprechenden Vorgaben beprobt, untersucht und entsprechend ihrer Belastung entweder entsorgt oder können nach einem geeigneten Verfahren in der Baumaßnahme wieder eingesetzt werden.
Rechtliche Betrachtung – Abfallhierarchie
Das Kreislaufwirtschafts-Gesetz (§ 6-8) gibt vor, dass bei der Wahl einer Maßnahme zur Abfallbewirtschaftung bzw. -vermeidung diejenige Maßnahme Vorrang hat, die den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzips am besten gewährleistet.
Grundlage für Auswirkungen auf Mensch und Umwelt ist der gesamte Lebenszyklus des Abfalls. Wesentlicher Bestandteil einer Kreislaufwirtschaft ist somit die Ausschleusung und Beseitigung von Schadstoffen. Teerfreie Schichten sollen, soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar, separat erfasst und dem Stoffkreislauf wieder zugeführt werden.
Entsorgungs- und Verwertungswege
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Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zum Thema Asphalt und Straßenaufbruch zur Verfügung.
Oliver Schrömbges
+49 2162 376-2120


