Holz
Klopfen Sie auf Holz.

Die Entsorgungswege für Altholz regelt die Altholzverordnung, die 2003 in Kraft trat. Dort ist festgelegt, welche Altholzkategorie für welchen Verwertungsweg geeignet bzw. zulässig ist. Im Allgemeinen gilt, dass der wirtschaftliche Nutzen bzw. Erlös mit dem Grad der stofflichen Wiederverwertbarkeit der Althölzer steigt. Die Aufbereitung der Holzabfälle geschieht in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Anforderungen an die Hölzer für die stoffliche Verwertung einerseits und die energetische Verwertung andererseits.
Bereits beim Eingang differenzieren wir das angelieferte Material nach folgenden Gruppen:
- A I: unbehandelte Hölzer
- A II: gestrichene, lackierte und beschichtete Hölzer ohne halogenorganische Beschichtungen
- A III: gestrichene, lackierte und beschichtete Hölzer mit halogenorganischen Beschichtungen
- A IV: mit Holzschutzmitteln behandelte Hölzer
Die vorsortierten Altholzgruppen werden dann je nach Verwertungsweg aufbereitet.